Mit der COVID-19-Investitionsprämie wurde ein Investitionsanreizegeschaffen. Ab 1. September können Betriebe, die investieren wollen, eine Prämie zwischen 7% bis 14% für alle Neuinvestitionen ab 1. August beantragen. Investitionen ab 5.000 € bis maximal 50 Mill. € werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.
Investieren Sie in Ihr Unternehmen und beantragen Sie die Covid-19-Investitionsprämie von 7 % oder 14 %.
Die COVID-19-Investitionsprämie (Förderung) für Unternehmen wird im Auftrag der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt.
Im Zeitraum vom 1.9.2020 bis zum 31.5.2021 können Investmentanträge unter https://foerdermanager.aws.at gestellt werden.
Die ersten Maßnahmen für diese Förderung (z.B. Bestellungen, Kaufverträge, Zahlungen, etc.) müssen in der Zeit vom 1.8.2020 bis 31.5.2021 abgewickelt werden.